Bei diesem Dokument handelt es sich um eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die Auskunft darüber gibt, ob die antragstellende Person mit einer Vorstrafe belastet ist.
Wird es für persönliche Zwecke, also beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, dann wird es als Privatführungszeugnis bezeichnet. Wird es ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, die beispielsweise eine Fahrerlaubnis erteilt, benötigt, dann enthält es neben strafrechtlichen Entscheidungen noch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden. Das erweiterte Führungszeugnis wird dagegen bei Personen benötigt, die mit Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeiten möchten – z. B. in der Kinderbetreuung, Schule oder einem Sportverein. Die europäische Variante ist dagegen für Personen gedacht, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten weiterer Staaten der EU besitzen. Deshalb enthält es neben den deutschen Eintragungen auch die Eintragungen des Strafregisters des jeweiligen Herkunftslandes.
Beantragungsmöglichkeiten
Alle Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird laut § 30 BZRG auf Antrag ein solches Privatführungszeugnis erteilt. Ausgestellt wird das Dokument vom Bundesamt für Justiz (BfJ). Die Beantragung kann beispielsweise direkt bei der entsprechenden örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) mit Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Alternativ kann der Behörde auch ein formloses Schreiben übermittelt werden. Mittlerweile ist es jedoch auch möglich, das Führungszeugnis über das Onlineportal des BfJ zu beantragen.
Dazu benötigt der Antragsteller einen gültigen elektronischen Personalausweis. Alternativ ist auch ein elektronischer Aufenthaltstitel gültig. Um sich online ausweisen zu können, wird ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät benötigt. Zum Hochladen wichtiger Dokumente sollte zudem ein Scanner oder eine Digital- bzw. Handykamera vorhanden sein. Um eine Verbindung zwischen dem eigenen Rechner und dem elektronischen Ausweisdokument herzustellen, wird zudem die „AusweisApp2“ benötigt. Bei Antragstellung ist zudem die Beantragungsgebühr von 13 Euro (Stand 2021) zu entrichten. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel rund zwei Wochen.